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   OVG Sachsen, 05.03.2020 - 6 B 223/19   

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https://dejure.org/2020,12242
OVG Sachsen, 05.03.2020 - 6 B 223/19 (https://dejure.org/2020,12242)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 05.03.2020 - 6 B 223/19 (https://dejure.org/2020,12242)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 05. März 2020 - 6 B 223/19 (https://dejure.org/2020,12242)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 54 Abs. 1, ZPO § 43
    Besorgnis der Befangenheit; Ablehnung; Verlust des Ablehnungsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Sachsen, 29.11.2019 - 6 B 143/18

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis; Spielhalle; Untersagung des Betriebs einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.03.2020 - 6 B 223/19
    5 Hier hat die Antragstellerin mit Schriftsätzen vom 24. Januar 2020 die Senatsmitglieder Groschupp und Dr. John wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt, weil ihnen die demokratische Legitimation fehle, und die Richterin am Oberverwaltungsgericht Drehwald, weil sie an ihrer Meinung nach willkürlichen Beschlüssen in Parallelverfahren mitgewirkt habe, u. a. im Verfahren mit dem Aktenzeichen 6 B 143/18 (Rn. 4 des Schriftsatzes).

    Das erneute Ablehnungsgesuch gegen die Richter am Oberverwaltungsgericht Groschupp und Dr. John vom 16. Februar 2020 wird auf ihre Mitwirkung in nach Auffassung der Antragstellerin willkürlichen Beschlüssen in Parallelverfahren gestützt, u. a. im Verfahren mit dem Aktenzeichen 6 B 143/18.

    Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts im Verfahren mit dem Aktenzeichen 6 B 143/18 vom 29. November 2019 war ihr aber spätestens vor ihrem ersten Ablehnungsgesuch bekannt, wie sich aus ihrem Schriftsatz vom 24. Januar 2020 ergibt.

  • BFH, 06.07.2005 - II R 28/02

    Besorgnis der Befangenheit - Richterablehnung

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.03.2020 - 6 B 223/19
    Anträge im Sinne von § 43 ZPO sind schriftliche Sachanträge und grundsätzlich auch Prozessanträge (vgl. BFH, Beschl. v. 6. Juli 2005 - II R 28/02 -, juris Rn. 17).

    Ein "Einlassen" in eine Verhandlung kann - jedenfalls wenn eine mündliche Verhandlung nicht stattfindet - auch das Einreichen eines Schriftsatzes, mit dem die Anträge gestellt werden, sein (vgl. BGH, Beschl. v. 16. Januar 2014 - XII ZB 377/12 -, FamRZ 2014, 642 Rn. 22; BFH, Beschl. v. 6. Juli 2005 a. a. O. Rn. 17).

    Der Verlust des Ablehnungsrechts nach § 43 ZPO führt zur Unzulässigkeit des Ablehnungsgesuchs (vgl. BFH, Beschl. v. 6. Juli 2005 a. a. O. Rn. 20).

  • BGH, 16.01.2014 - XII ZB 377/12

    Verlust des Richterablehnungsrechts: Einlassung der ablehnenden Partei in die

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.03.2020 - 6 B 223/19
    Ein "Einlassen" in eine Verhandlung kann - jedenfalls wenn eine mündliche Verhandlung nicht stattfindet - auch das Einreichen eines Schriftsatzes, mit dem die Anträge gestellt werden, sein (vgl. BGH, Beschl. v. 16. Januar 2014 - XII ZB 377/12 -, FamRZ 2014, 642 Rn. 22; BFH, Beschl. v. 6. Juli 2005 a. a. O. Rn. 17).
  • BVerwG, 06.11.2007 - 8 C 17.07

    Entscheidung eines nunmehr zuständigen Senats über die Anhörungsrüge gegen ein

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.03.2020 - 6 B 223/19
    Über die Anhörungsrüge hat der Senat grundsätzlich in seiner Besetzung entsprechend den Geschäftsverteilungsplänen des Gerichts und des Senats zu entscheiden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6. November 2007 - 8 C 17.07 -, juris Rn. 1).
  • BVerfG, 22.02.1960 - 2 BvR 36/60

    Ausschließung von Richtern des BVerfG - Rechtsnatur der Entscheidung über

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.03.2020 - 6 B 223/19
    Wegen der offensichtlichen Unzulässigkeit des Ablehnungsgesuchs bedurfte es keiner dienstlichen Stellungnahmen der abgelehnten Richter (vgl. BVerfG, Beschl. vom 22. Februar 1960 - 2 BvR 36/60 -, juris Rn. 8).
  • BFH, 07.02.1996 - X B 195/95

    Steuerhinterziehung durch Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.03.2020 - 6 B 223/19
    Die Begriffe "Anträge gestellt" und "in eine Verhandlung eingelassen" werden weit ausgelegt (vgl. u. a. BFH, Beschl. v. 7. Februar 1996 - X B 195/95 -, BFH/NV 1996, 616).
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